Die Idee

Eine solidarische Universität ist ein Ort, in der jede und jeder nach seinen persönlichen Zielen streben kann. Unabhängig von sozialer Herkunft, Staatszugehörigkeit und körperlichen Befindlichkeiten. Eine solidarische Universität spricht sich entschieden gegen eine Massenabfertigungsanlage von Studierenden aus, gegen ein Turbostudium, bei dem einzig und allein zählt, wer am schnellsten Wissen reproduzieren kann und das Verstehen von Zusammenhängen immer mehr in den Hintergrund rückt, weil einzig und allein das Erreichen bestimmter ECTS-Punkte und Durchschnittsnoten im Studium zur obersten Maxime geworden ist. Jeder und Jede soll so studieren dürfen, wie es seinen oder ihren Umständen entsprechend möglich ist.

Darüber hinaus steht eine Bevorzugung einer Fakultät zuungunsten einer oder mehreren Fakultäten im Widerspruch zu den Leitzielen, die die solidarische Universität verfolgt. Revolutionäre Erkenntnisse sind auf die Kompetenz aller Fakultäten angewiesen. Insofern muss das Rektorat allen Fakultäten die gleiche Aufmerksamkeit schenken. Zudem ist eine Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit der Fakultäten untereinander für die Förderung neuer, möglicherweise gar bahnbrechender Erkenntnisse unabdingbar.
Die solidarische Universität stellt sich gegen das dem marktwirtschaftlichen Denken folgende „aussieben“ von Studierenden auf Grundlage massiven Leistungsdrucks. Sie spricht sich dafür aus, dass jedem Studierenden so viel Raum gegeben werden muss, dass er die für ihn bestmögliche Leistung erbringen kann. Neues Wissen kann nur produziert werden, wenn den Gedanken freier Raum gegeben wird!

4 Gedanken zu “Die Idee

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  2. Ein Thema (, dass mich selbst betrifft,) möchte ich zur Idee ergänzen: Die Möglichkeit, berufsbegleitend zu studieren. Ich weiß von der Studienberatung, dass es Pläne gibt, berufsbegleitendes Studium in Greifswald zu realisieren. Formal ist es natürlich auch jetzt schon möglich, aber es ist für den Studierenden nur sehr schwer machbar. Die Hürden sind im wesentlichen die gleichen wie bei der Vereinbarkeit von Familie und Studium, nämlich das Fehlen der Teilzeitvariante. Wenn man bedenkt, dass es im Erwerbsleben den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit gibt (ab einer bestimmten Betriebsgröße und übrigens unabhängig von Kindern) sollte dies auch für jedes Studium möglich sein. Die Universität könnte sich dadurch Studienwilligen aller Lebensalter und -situationen öffnen. (Beispiel gefällig: Ich habe bereits ein Diplom als Ingenieurin, bin Mutter von 3 Kindern, im nächstem Semester voraussichtlich wieder erwerbstätig und nutze das Studium als Weiterbildung. Selbstverständlich ist es völlig unmöglich, unter diesen Randbedingungen das volle Studium in Regelstudienzeit zu absolvieren. Aber das ist doch auch nicht nötig, oder?) Keine Angst, die Uni soll und wird trotzdem ein Hort junger Menschen und ihrer Lebenskultur bleiben. Selbstverständlich müssen Abschlüsse und Leistungsnachweise gleichwertig sein. Dem Missbrauch der Einschreibung kann man vorbeugen, indem man den Studierenden, die aus beruflichen Gründen ein Teilzeitstudium machen, die finanziellen Vorteile des Studentenseins nicht gewährt (schließlich ist ja Erwerbseinkommen vorhanden).
    Wie steht Ihr dazu? Über eine Antwort und eine Diskussion des Themas würde ich mich freuen.
    Viele Grüße, Sylvia.

    • Moinmoin,
      das Thema stand vor circa drei Jahren schonmal auf der Agenda, als die Teilzeitstudienmöglichkeit ins Landeshochschulgesetz aufgenommen wurde (also eine politische Entscheidung im Landtag). Guck mal in § 29 VII Landeshochschulgesetz M-V (1) wo die Möglichkeiten aufgezählt sind. Berufstätigkeit und familiäre Verpflichtungen sind die großen Kategorien; dein Wunsch ist also schon berücksichtigt worden.
      Uni und Studierendenschaft haben damals auf die Einführung des Teilzeitstudiums reagiert und die entsprechende Möglichkeit in § 5 I der Rahmenprfüfungsordnung (2) vorgesehen.

      Natürlich wäre auch eine Erweiterung der Teilzeitstudiumsmöglichkeit wünschenswert, bspw. wegen vergleichbarer sachlicher Gründe, dass ist aber zur Zeit gesetzlich (siehe LHG) nicht drin.

      Und wie das in der Praxis gehandhabt wird kann ich dir nicht sagen, wäre aber an deinen Erfahrungen interessiert. Da diese Regelungen relativ neu sind hat unsere Uni sicherlich Spielraum nach oben ;o)

      (1) LHG M-V: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-HSchulGMV2011rahmen&doc.part=X
      (2) Rahmenprüfungsordnung http://www.uni-greifswald.de/fileadmin/mp/e_dez4/zpa/PO/RPO_Gesamtfassung_endg-2012.pdf

  3. Hallo Sylvia,

    bisher hatten wir das Thema so noch nicht auf dem Schirm, sondern eher allgemein unter dem Schlagwort Teilzeitstudium. Selbst denke ich, dass man auch Berufstätigen ein berufsbegleitendes Studium ermöglichen sollte, da es Teil der Weiterqualifizierung darstellt. Was die finanziellen Vorteile betrifft, sollten meiner Meinung nach die gleichen Kriterien, wie bei Studierenden angesetzt werden. Was, wenn jemand durch das Teilzeitstudium dann auch nur in Teilzeit arbeiten kann, wodurch das Gehalt, und damit das Einkommen um die Hälfte reduziert würde, und der Teilzeitstudierende dann zum Aufstocker nach ALG II würde?

    Des Weiteren liegt es glaube ich nicht nur an der Uni, ob ein solches Studium möglich ist. Ideal wären hier Kooperationsverträge zwischen Firmen, Institutionen (z.B.: staatliche Ämter wie Finanzamt o.ä.), um eine dauerhafte Weiterqualifizierung zu ermöglichen. Die andere Frage ist jedoch die: Sind Unternehmen überhaupt noch bereit, bzw. kann es sich in einer strukturschwachen Region wie Vorpommern überhaupt ein Unternehmen “leisten”, einen ihrer Mitarbeiter_innen nur die Hälfte der Zeit arbeiten zu lassen?

    Da befürchte ich, liegt auch ein Teilproblem. In jedem Fall Danke für deine Anregung. Dieses Thema können und sollten wir meiner Meinung nach zunehmend auch beachten.

    Viele Grüße, Marco

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