Was schon die alten Griechen und Römer hatten und die Amis noch haben, gibt es auch an unserer Uni:
Einen Senat, also die entscheidende Versammlung, wenn es um wichtige Dinge geht. Er ist das Parlament der Universität. Vertreten werden alle Angehörigen der Universität, also Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, akademische Mitarbeiter*innen und Studierende. Es gibt den erweiterten Senat mit 36 Mitgliedern und den engeren Senat, dem nur 22 der 36 Vertreter*innen angehören. Sie unterscheiden sich durch ihre Aufgabenfelder, der engere Senat hat schlicht und ergreifend mehr Kompetenzen, also Macht.
Dem erweiterte Senat sind zahlreiche Aufgaben zugeordnet. So ist er beispielsweise zuständig für die…
- … Beschlussfassung über den Universitätsentwicklungsplan, sowie über den Wirtschafts- und Haushaltsplan bezüglich des Körperschaftsvermögens,
- … Verleihung der Lehrbefugnis,
- … Ausschreibung von Professor*innenstellen und
- … Wahl der Mitglieder des Rektorats (und diese Wahl steht in der nächsten Legislatur an!).
Außerdem hat der erweiterte Senat ein Informationsrecht gegenüber dem Rektorat. Der Rektor legt zu jeder Sitzung einen Bericht vor, zu dem alle Mitglieder des Senats Fragen stellen dürfen. Auf der Seite der Universität kannst Du Dich über weitere Aufgaben des Senats informieren.
Der engere Senat entscheidet über Satzungen und Ordnungen, insbesondere die Prüfungs- und Studienordnungen. Weiterhin wird er angehört, wenn Studiengänge errichtet, geändert oder aufgehoben werden sollen.
Ferner gibt es noch Ausschüsse, die inhaltlich arbeiten. Hier werden beispielsweise Beschlussvorlagen erstellt. Welche Ausschüsse es gibt und wer in ihnen vertreten ist, steht hier. Ausschuss Mitglieder werden zwar von Senatsmitgliedern vorgeschlagen und gewählt, müssen dem Senat aber nicht angehören.
Den Studierenden stehen 12 der insgesamt 36 Sitze im erweiterten Senat zu (die verbleibenden 2/3 Drittel gehen an die Profs und Mitarbeiter*innen). Die 4 studentischen Senatoren mit den meisten Stimmen gehören darüber hinaus dem engeren Senat an, der 22 Plätze hat. Insofern bedeutet Senat nicht umsonst im Wortsinn “Ältestenrat”, da der Altersdurchschnitt vielleicht doch eher dem einer Versammlung von alten Weisen entspricht. Unsere Liste konnte seit der letzten Wahl 8 der 12 Plätze der Studierenden besetzen (Vielen Dank fürs Vertrauen). Da die Amtszeit aller studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr und beginnt im Sommersemester.

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